Workshop für die rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen für BImSchG-Anlagen (aller Branchen)
Am 06.01.2011 ist die IED — Industrie-Emissions-Richtlinie der Europäischen Union (2010/75/EU) — in Kraft getreten. In Deutschland wurde die IED durch Änderungen des Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrechtes umgesetzt. Die Neuerungen im deutschen Umweltrecht sind im Frühjahr 2013 wirksam geworden.
Die Betreiber der über 9000 in Deutschland betroffenen Industrie-anlagen, die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Sachverständige, Umweltgutachter, Messinstitute und Prüflaboratorien sind seitdem gefordert, sich mit der Umsetzung der Regelungen für IED-Anlagen auseinanderzusetzen. In der Zwischenzeit haben sich viele der neuen Vorschriften bewährt. Gleichwohl haben sich auch Auslegungs- und Zweifelsfragen ergeben, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten oder noch nicht entschieden sind.
Im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ der Europäischen Union steht die Novelle der IED an. Am 05.04.2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue IED vorgelegt, die voraussichtlich in 2024 in Kraft treten wird.
Der Workshop will aktuelle Informationen, Lösungsansätze, Arbeitshilfen und Anregungen zur Bewältigung der neuen Anforderungen bieten. Praxiserfahrene Referenten werden über die verschiedenen Aspekte der IED-Richtlinie vortragen, Umsetzungsmöglichkeiten mit den Teilnehmer/-innen diskutieren und Einschätzungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln abgeben.