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Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) an den Betrieb und die Überwachung von Industrieanlagen

Bundesweit behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Nr. 1 i. V. m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) an den Betrieb und die Überwachung von Industrieanlagen
Seminar

Workshop für die rechtssichere Umsetzung der neuen Regelungen für BImSchG-Anlagen (aller Branchen)

Am 06.01.2011 ist die IED — Industrie-Emissions-Richtlinie der Europäischen Union (2010/75/EU) — in Kraft getreten. In Deutschland wurde die IED durch Änderungen des Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz- und Wasserrechtes umgesetzt. Die Neuerungen im deutschen Umweltrecht sind im Frühjahr 2013 wirksam geworden.

Die Betreiber der über 9000 in Deutschland betroffenen Industrie-anlagen, die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, aber auch Sachverständige, Umweltgutachter, Messinstitute und Prüflaboratorien sind seitdem gefordert, sich mit der Umsetzung der Regelungen für IED-Anlagen auseinanderzusetzen. In der Zwischenzeit haben sich viele der neuen Vorschriften bewährt. Gleichwohl haben sich auch Auslegungs- und Zweifelsfragen ergeben, die zum Teil gerichtlich geklärt werden mussten oder noch nicht entschieden sind.

Im Zusammenhang mit dem „Green Deal“ der Europäischen Union steht die Novelle der IED an. Am 05.04.2022 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine neue IED vorgelegt, die voraussichtlich in 2024 in Kraft treten wird.

Der Workshop will aktuelle Informationen, Lösungsansätze, Arbeitshilfen und Anregungen zur Bewältigung der neuen Anforderungen bieten. Praxiserfahrene Referenten werden über die verschiedenen Aspekte der IED-Richtlinie vortragen, Umsetzungsmöglichkeiten mit den Teilnehmer/-innen diskutieren und Einschätzungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln abgeben.

Themen

  • Einführung, u.a.
    • Ziele der IED-Richtlinie
  • Die Regelungen zur Umsetzung der europäischen Industrieemissions-Richtlinie (IED) in der Übersicht, u.a.
    • Wichtige Änderungen und Neuerungen
    • Kreis der betroffenen Anlagen
    • Fristen für die Umsetzung
    • Folgen für Neu- und Änderungsgenehmigungen
  • Die Umsetzung der IED im Immissionsschutzrecht, u.a.
    • Änderungen in der 4. BImSchV
    • Anwendung der BVT-Schlussfolgerungen
    • Assoziierte Emissionswerte
    • Umsetzung in der TA Luft und in sektoralen Verwaltungsvorschriften(VwV)
    • Änderungen des Immissionsschutzrechts im Kontext der Gasmangellage
  • Neuer EU-Richtlinien-Entwurf zur Novellierung der IED-Richtlinie vom 05.04.2022
    • Wesentliche Inhalte
    • Weiterer Zeitplan
  • Die Umsetzung der IED im Wasserrecht, u.a.
    • Regelungen für Gewässerbenutzungen und Abwasser(direkt)einleiter
    • Regelungen für Abwasserbehandlungsanlagen
    • Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
  • Der Bericht über den Ausgangs- und Endzustand sowie die Rückführungspflicht
    • Grundpflichten der Betreiber von IED-Anlagen im Überblick
    • Eckpunkte und Vollzugshilfen von der LABO/ LAWA
    • Überwachung von Boden und Grundwasser
    • Rückführungspflicht nach Betriebseinstellung
  • Die Anlageninspektionen und die Vorbereitung des Unternehmens hierauf, u.a.
    • Regelungen für die behördliche Überwachung
    • Betriebliche Selbstüberwachungspflichten
    • Nutzung von Umweltmanagementsystemen (u.a. EMAS)
    • Veröffentlichung des Inspektionsberichtes
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Anlagenbauer/-innen, Behördenvertreter/-innen

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Stefan Bräker, Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH, Kerpen
  • Bernhard Gillner
  • Thomas Terstappen, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Christoph Wortmann, WESSLING Consulting Engineering GmbH & Co. KG, Altenberge

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
505,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
455,00 €
Behörden*
300,00 €
Kommunen*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.