Licht stellt einen weitverbreiteten Umweltfaktor dar, der nicht immer ausreichend beachtet wird. Abgesehen von z. B. Fällen der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gehen von Lichteinwirkungen hauptsächlich Stör- bzw. Belästigungswirkungen auf Mensch und Tierwelt aus.
Für künstliche Lichtquellen/Beleuchtungsanlagen bestehen Beurteilungsmaßstäbe zur Konkretisierung der Schädlichkeit bzw. Erheblichkeit von Belästigungen durch Lichteinwirkungen bei natürlicher Nachtdunkelheit. Auch für Windenergieanlagen wurden zur Vermeidung erheblicher Belästigungen durch optische Immissionen/periodischen Schattenwurf bei Tage Beurteilungsmaßstäbe vereinheitlicht.