Flüchtige organische Verbindungen und leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen (volatile organic compounds = VOC) sind u.a. verantwortlich für die Entstehung des sogenannten Sommersmogs. Zur Vermeidung und Verminderung der Emissionen von VOC gelten Anforderungen an industrielle und gewerbliche Anlagen durch die Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, Kapitel V (vormals Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG) bzw. durch die 2. und 31. BImSchV. Die neuen deutschen Regelungen gelten seit dem 02.05.2013.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die relevanten Umweltschutzanforderungen, insbesondere zur Luftreinhaltung sowie zum Boden- und Grundwasserschutz, für chemische Reinigungsanlagen ausführlich vorgestellt und erläutert. Themenschwerpunkte sind bei der Luftreinhaltung die Inhalte der 2. BImSchV (Tetrachlorethen-Anlagen/ PER-Anlagen) bzw. 31. BImSchV (Kohlenwasserstoff-Lösemittel-Anlagen/ KWL-Anlagen) sowie beim Boden- und Grundwasserschutz die Regelungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Ziel der Veranstaltung ist eine umfassende Behandlung des Themas "Anforderungen an Luftreinhaltung sowie Boden- und Grundwasserschutz bei chemischen Reinigungsanlagen".
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an die Planer und Betreiber von chemischen Reinigungsanlagen als auch an die Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Den Teilnehmer/-innen wird ausreichend Gelegenheit geboten, ihre individuellen Problemstellungen zur Sprache zu bringen und mit den Referenten zu diskutieren.