Die chemische Industrie ist im stätigen Wandel. Nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Zwänge wurden Werksgelände hin zu Chemie- oder Industrieparks mit rechtlich unabhängigen Betreibern verändert. Daraus ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragestellungen, insbesondere auch die Umweltschutzanforderungen betreffend. Zudem sind durch eine Reihe neuer EU-rechtlicher sowie nationalrechtlicher Vorgaben eine Vielzahl an Vorschriften geschaffen worden, die sowohl für Betreiber von chemischen Anlagen, aber auch für die Umweltbehörden viele neue Problemstellungen aufwerfen.
Schwerpunkte diese Veranstaltung sind der Umgang mit neuen Anforderungen aus der IED, an die Anlagensicherheit und den Umgang mit gefährlichen Abfällen und Unfällen sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Die Auswahl der Referenten gewährleistet die Darstellung aus der Sicht der der Gutachter sowie der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
HINWEIS
Gemäß § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV müssen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Dieses Seminar ist von der zuständigen Behörde als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte anerkannt. Zum Nach-weis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.