Die chemische Industrie hat sich gewandelt. Nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlichen Zwänge wurden Werksgelände hin zu Chemie- oder Industrieparks mit rechtlich unabhängigen Betreibern verändert. Daraus ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragestellungen, insbesondere auch die Umweltschutzanforderungen betreffend. Zudem sind durch eine Reihe neuer EU-rechtlicher sowie nationalrechtlicher Vorgaben eine Vielzahl an Vorschriften geschaffen worden, die sowohl für Betreiber von chemischen Anlagen, aber auch für die Umweltbehörden viele neue Problemstellungen aufwerfen.
Schwerpunkt diese Veranstaltung sind die spezifischen umweltrechtlichen Anforderungen an die chemische Industrie und Industrieparks, insbesondere auch im Hinblick auf die Störfallvorsorge und das Störfallmanagement.
Die Auswahl der Referenten gewährleistet die Darstellung aus der Sicht der Betreiber, der Gutachter sowie der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
HINWEIS
Gemäß § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV müssen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Dieses Seminar ist von der zuständigen Behörde als regelmäßige Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte anerkannt. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.