Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds = VOC) sind u.a. verantwortlich für die Entstehung des sogenannten Sommersmogs. Zur Vermeidung und Verminderung der Emissionen von VOC gelten Anforderungen an industrielle und gewerbliche Anlagen durch die Industrieemissionsrichtlinie IED 2010/75/EU, Kapitel V (vormals EU-Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG) bzw. durch die 31. und 2. BImSchV. Die neuen deutschen Regelungen gelten seit dem 02.05.2013.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die Regelungen der 31. BIm-SchV ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei werden die neu in die 31. BImSchV aufgenommenen Regelungen besonders berücksichtigt. Zudem werden die Besten Verfügbaren Techniken des EU-BVT-Merkblattes "Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösemitteln" präsentiert. Darüber hinaus sollen in Form eines Workshops praxisrelevante Themenschwerpunkte anhand von Fallbeispielen betrachtet werden. Ziel der Veranstaltung ist eine umfassende Behandlung des Themas "Anwendung der 31. BImSchV". Den Teilnehmer/-innen wird ausreichend Gelegenheit geboten, ihre individuellen Problemstellungen zur Sprache zu bringen und mit den Referenten zu diskutieren.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an die Planer und Betreiber von Anlagen als auch an die Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Dieser Lehrgang eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.