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Anforderungen an die Überwachung von Industrieanlagen Wappenseminare durch das BEW

Grundlagen der Regelüberwachung — Konzepte und Strategien für die Inspektionsplanung und -durchführung

Beschreibung

Anforderungen an die Überwachung von Industrieanlagen
Tagung

Seit dem 06.01.2011 gilt die europäische Industrie-Emissions-Richt-linie (Industrial Emissions Directive — IED / 2010/75/EU). Am 2. Mai 2013 sind die deutschen Regelungen zur Umsetzung der IED in Kraft getreten.

Auf der Grundlage der oben genannten Rechtsvorschriften gelten deutlich detailliertere Regelungen über die Häufigkeit und den Umfang der Anlagenüberwachung als in der Vergangenheit. So soll gewährleistet werden, dass die Umweltüberwachung von Industrieanlagen innerhalb der EU einheitlicher erfolgt und strengere Mindeststandards eingehalten werden.

Gemäß der IED müssen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass alle Anlagen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene durch einen Umweltinspektionsplan abgedeckt sind und dafür sorgen, dass dieser Plan regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert wird. Auf der Grundlage des Umweltinspektionsplans müssen die zuständigen Behörden regelmäßig Programme für die routinemäßigen Umweltinspektionen erstellen.

Zu Beginn der Veranstaltung werden zunächst die aktuellen europäischen und deutschen Vorgaben für die Anlagenüberwachung dargestellt und erörtert werden. Anschließend werden die möglichen Konzepte und Strategien für die von allen zuständigen Behörden geforderte Inspektionsplanung und -durchführung ausführlich vor-gestellt und diskutiert werden.

Einen besonderen Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die integrierte Überwachung der Industrieanlagen, d. h. es werden alle zu überwachenden Medien einschließlich der Anlagensicherheit und der Selbstüberwachung durch den Betreiber und durch Sachverständigenorganisationen behandelt.

Die Veranstaltung will den zuständigen Umweltbehörden aktuelle Informationen und Erfahrungen für die Überwachung von Industrie-anlagen liefern. Die Veranstaltung kann auch von Anlagenbetreibern genutzt werden, um sich über die Anforderungen der behördlichen Umweltinspektionen zu informieren und sich gezielter vorbereiten zu können.

Die Veranstaltung ist eine Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV und bundesweit behördlich anerkannt.

Themen

Das detaillierte Programm wird aktuell zur Veranstaltung erstellt.

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Anlagenbetreiber/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Mitarbeiter/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros, Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Dr. Horst Büther, Bezirksregierung Köln, Köln

Preise

Präsenz-Teilnahme
Bezirksregierungen und LANUV NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.