Dieser Grundkurs gibt einen umfassenden Überblick über das Immissionsschutzrecht. Für die Genehmigung und Überwachung von BImSchG-Anlagen relevante Themen werden ausführlich behandelt und anhand von Anwendungsbeispielen erläutert. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die folgenden rechtlichen Regelungen:
- die Industrieemissions-Richtlinie der EU,
- das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG),
- die Verordnungen zum BImSchG (BImSchVen) sowie
- die Verwaltungsvorschriften zum BImSchG (TA Luft, TA Lärm).
Ziele der Veranstaltung sind, den Teilnehmenden die Grundlagen des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes zu vermitteln sowie die Anwendung wichtiger immissionsschutzrechtlicher Vorgaben zu ermöglichen. Die wesentlichen Regelungen und Vorschriften werden verständlich und klar vorgestellt, die Auslegung in der Verwaltungspraxis anhand von Praxisfällen ausführlich erläutert und wichtige Zweifelsfragen behandelt. Die Referenten sind ausgewiesene Fachleute mit vielen Praxiserfahrungen, die selbst an der Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Regelungen mitwirken. Neben der Vermittlung von Grundlagen- und Praxiswissen, werden sie wertvolle Hintergrundinformationen vortragen und den Teilnehmenden umfangreiche Arbeitsmaterialien (u.a. Zweifelsfragenkataloge, Ministerialerlasse, Vollzugshilfen, LAI-Ausarbeitungen, Handbücher, Leitfäden) an die Hand geben.
Wichtige Fragestellungen, die während des Seminars thematisiert werden, sind zum Beispiel:
- Welche Anlagen sind nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig? Welche Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig?
- Welche Voraussetzungen muss der zukünftige Anlagenbetreiber erfüllen?
- Wie wird eine Immissionsprognose erstellt?
- Wie wird ein Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG durchgeführt?
- In welchen Fällen ist ein förmliches Genehmigungsverfahren notwendig? Wann genügt ein vereinfachtes Verfahren? Wann reicht lediglich ein Anzeigeverfahren aus?
- Was ist eine IED-Anlage? Welche besonderen Anforderungen müssen IED-Anlagen erfüllen?
- Wie ist das UVPG im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen?
- Welchen Anforderungen müssen nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gerecht werden?
- Welche Aufgaben sind bei der Überwachung von genehmigungs- sowie nicht genehmigungsbedürftigen BImSchG-Anlagen zu erfüllen?
- Welche Anforderungen sind an Gutachten (Lärm-, Luft-, Geruchsgutachten) zu stellen und wie werden diese auf Plausibilität geprüft?
- Welche rechtlichen Vorgaben sind beim Umgang mit flüchtigen organischen Lösemitteln zu beachten?
- Wie sind Lösemittelbilanzen aufzustellen? Wie sind die Bilanzen zu prüfen?
- Welche europäischen Vorschriften sind zu beachten?
- Welche neuen Rechte haben anerkannte Umweltverbände?
- Welche Anlagen unterliegen dem Störfallrecht? Welche besonderen Anforderungen müssen diese Anlagen erfüllen? Was ist beider Genehmigung und Überwachung von Betriebsbereichen nach der 12. BImSchV zu beachten?