Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Umweltschutz zu berücksichtigen.
- Wie werden Umweltschutzbelange im Planaufstellungsverfahren eingebracht und abgewogen?
- Welche Regelungen bleiben nachfolgenden Plan- oder Genehmigungsverfahren vorbehalten?
- Welche Unterschiede ergeben sich bei der vorhabenbezogenen Planung und der Angebotsplanung der Gemeinde?
- Was ist zu tun bei Planungen in Konfliktsituationen?
Die Bauleitplanung legt das Baurecht fest und beeinflusst damit maßgeblich für die Zulässigkeit von Anlagen und Betrieben in nachgeordneten Genehmigungsverfahren. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird dargelegt, wie Baugebiete mit Abständen, Betriebstypen, Immissionswerten und weiteren Anforderungen festgelegt werden und welche Auswirkungen sich daraus auch für die Anlagenüberwachung ergeben.
Das Seminar vermittelt die hierzu erforderlichen Grundlagen. Fortgeschrittene Planungs- und Problemfälle werden anhand von Beispielen aus der Praxis und aus der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Vertiefungsmöglichkeiten liefert zusätzlich ein Workshop zur Bauleitplanung im zweiten Halbjahr.
Ein Antrag für eine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung nach der Fort- und Weiterbildungsverordnung der Architektenkammer NRW ist gestellt.
- Grundlagen für eine umweltgerechte Bauleitplanung, Abwägungen und Gestaltungen
- Grundzüge des Bauleitverfahrens
- Festlegung von Immissionsschutzmaßnahmen im Bebauungsplan, z.B. zum Lärm und zu Gerüchen
- Grundzüge der bauleitplanerischen Konfliktbewältigung
- Umgang mit Gemengelagen, Nachbarschutz
- Beurteilung von Vorhaben nach im beplanten und im unbeplanten Innenbereich
- Privilegierte und nicht privilegierte Anlagen im Außenbereich
- Berücksichtigung von Sport- und Versammlungsstätten
- Berücksichtigung der SEVESO-II-Richtlinie in der Bauleitplanung
- Berücksichtigung weiterer Umweltbelange (z.B. Hochwasserschutz)