Rechtliche und fachliche Grundlagen, Rechtsprechung und Vollzugserfahrungen
Der Rechtsrahmen für die Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. nach dem BImSch-, Bau- oder Wasserrecht) entwickelt sich mit ungebrochener Dynamik. Zu einem zentralen Konfliktfeld in Verfahren sind in den letzten Jahren die europäischen Naturschutzbestimmungen geworden. Die EU-rechtlichen Vorgaben zum Arten- und Habitatschutz (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) stellen Planer, Vorhabenträger und den behördlichen Vollzug vor große Herausforderungen.
Wichtige Fragestellungen sind zum Beispiel:
- Wann und wie sind Vorhaben auf Ihre Verträglichkeit mit FFH- und Vogelschutz-Gebieten (Natura 2000) hin zu prüfen?
- Welche Konsequenzen hat das Vorkommen geschützter Arten im Einwirkungsbereich eines Vorhabens?
- Wie kann das Thema Stoffeinträge (z.B. Stickstoff) rechtskonform bearbeitet werden?
- Wie lassen sich Summationswirkungen betrachten?
- Unter welchen Umständen kann ein Vorhaben trotz erheblicher Beeinträchtigungen dennoch zugelassen werden?
- Was ist bei der Planung von Windenergieanlagen zu beachten?
In der Veranstaltung werden diese und andere aktuelle Fragen zum europäischen Naturschutzrecht aufgegriffen und vertieft erörtert. Dabei fließen neueste Erkenntnisse aus der Rechtsprechung sowie aus der aktuell laufenden Fortschreibung der NRW-Verwaltungsvorschriften VV-Artenschutz und VV-Habitatschutz mit ein.
Ziel ist es, die Betroffenen für Probleme zu sensibilisieren, die bislang möglicherweise eher als Randthemen wahrgenommen worden sind. Für die Planungs- und Genehmigungspraxis werden konkrete Lösungsvorschläge vorgestellt. Darüber hinaus bietet sich die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch zum praktikablen Umgang mit den fachlichen und rechtlichen Anforderungen.
Das Seminar ist bundesweit behördlich als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV anerkannt.