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Praxisumsetzung der (neuen) TA Luft — Grundlagenseminar Wappenseminare durch das BEW

Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Luft und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung

Beschreibung

Praxisumsetzung der (neuen) TA Luft — Grundlagenseminar
Seminar

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher wie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragsteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmern die grundlegenden und speziellen Regelungsinhalte der TA Luft zu vermitteln, dabei über Hintergründe zu informieren, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung und europarechtlicher Vorgaben ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und Rechtsvorschriften zu beleuchten. Nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Interessensausgleichs zwischen wirtschaftlichen Belangen und Belangen des Umweltschutzes ist eine einheitliche und eindeutige Behandlung des Themas notwendig.

Am 23.06.2021 hat das Bundeskabinett die überarbeitete Fassung der TA Luft beschlossen. Die Neufassung der TA Luft tritt am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Wahrscheinlich wird das im Herbst 2021 sein. Die Änderungen und Neuerungen durch die Überarbeitung der TA Luft sind Inhalte dieses Seminars.

Der Workshop wendet sich einerseits an Planer und Anlagenbetreiber, andererseits an die Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Das Seminar eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen.

Im Vorfeld des Seminars können aus dem Teilnehmerkreis Fragen zu den vorgesehenen Themen, auf die im Seminar eingegangen werden soll, per E-Mail gesendet werden an: Guido.Frye@bezreg-muenster.nrw.de

Themen

1. Tag

09:00 UHR

  • Begrüßung/ Einführung
    Dr. Edgar Tschech

09:15 UHR

  • Einführung zur TA Luft
    Guido Frye

10:00 UHR

  • Rechtliche Einordnung der TA Luft
    Achim Halmschlag

11:00 UHR

  • Immissionen und Immissionskenngrößen im
    Rahmen Immissionsseitiger Beurteilungen

    Dr. Jörg Siebert

12:00 UHR

  • Mittagspause

13:00 UHR

  • Die Sonderfallprüfung in der TA Luft
    Dr. Jörg Siebert

14:00 UHR

  • Kaffeepause

14:15 UHR

  • Gruppenarbeit zum Immissionsschutz
    (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen)

    Guido Frye

15:00 UHR

  • Darstellung und Diskussion der Ereignisse der Gruppenarbeit zum Immissionsschutz
    (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen)

    Guido Frye

15:30 UHR

  • Messtechnische Überwachung der Emissionen
    Miriam Hilger

16:30 UHR

  • Ende des 1. Veranstaltungstages

 

2. Tag

09:00 UHR

  • Begrüßung

Dr. Edgar Tschech

09:05 UHR

  • Allgemeine Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
    Jonathan Walgenbach

10:00 UHR

  • Gruppenarbeit zum Emissionsschutz
    (Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen)

    Jonathan Walgenbach

11:00 UHR

  • Kaffeepause

11:30 UHR

  • Darstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse
    Jonathan Walgenbach

12:30 UHR

  • Mittagspause

13:30 UHR

  • Geruchsimmissionsrichtlinie
    Kathrin Kwiatkowski

14:30 UHR

  • Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe gemäß der TA Luft
    Dr. Winfried Straub

15:00 UHR

  • Kaffeepause

15:15 UHR

  • Fallbeispiele zur Schornsteinhöhenberechnung
    Dr. Winfried Straub

16:00 UHR

  • Abschlussdiskussion

 

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Antragssteller/-innen, Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

  • Guido Frye, Bezirksregierung Münster, Münster
  • Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Miriam Hilger, Bezirksregierung Münster, Münster
  • Kathrin Kwiatkowski, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Dr. Winfried Straub, Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, Essen
  • Jonathan Walgenbach, Stadt Essen, Essen

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können jederzeit für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
625,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
560,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
425,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
140,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
425,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.