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Praxisumsetzung der (neuen) TA Luft — Grundlagenseminar Wappenseminare durch das BEW

Erläuterung wesentlicher Regelungsinhalte der TA Luft und Gruppenübungen zu deren Praxisanwendung

Beschreibung

Praxisumsetzung der (neuen) TA Luft — Grundlagenseminar
Seminar

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissions-schutzgesetz für Genehmigung und Betrieb umweltrelevanter gewerblicher wie industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragsteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Teilnehmern die grundlegenden und speziellen Regelungsinhalte der TA Luft zu vermitteln, dabei über Hintergründe zu informieren, Fragestellungen, die sich aus der Anwendung und europarechtlicher Vorgaben ergeben, zu behandeln und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen und Rechtsvorschriften zu beleuchten. Nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Interessensausgleichs zwischen wirtschaftlichen Belangen und Belangen des Umweltschutzes ist eine einheitliche und eindeutige Behandlung des Themas notwendig.

Am 23.06.2021 hat das Bundeskabinett die überarbeitete Fassung der TA Luft beschlossen. Die Neufassung der TA Luft tritt am ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft. Wahrscheinlich wird das im Herbst 2021 sein. Die Änderungen und Neuerungen durch die Überarbeitung der TA Luft sind Inhalte dieses Seminars.

Der Workshop wendet sich einerseits an Planer und Anlagenbetreiber, andererseits an die Vertreter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Das Seminar eignet sich insbesondere auch als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Damit diese ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutzbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen.

Im Vorfeld des Seminars können aus dem Teilnehmerkreis Fragen zu den vorgesehenen Themen, auf die im Seminar eingegangen werden soll, per E-Mail gesendet werden an: Guido.Frye@bezreg-muenster.nrw.de

Themen

1. Tag

09:00 UHR

  • Begrüßung/ Einführung

Dr. Edgar Tschech

09:15 UHR

  • Einführung zur TA Luft

Guido Frye

10:00 UHR

  • Gruppenarbeit zum Immissionsschutz
    (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen)

Guido Frye

10:45 UHR

  • Kaffeepause

11:00 UHR

  • Darstellung und Diskussion der Ergebnisse
    der Gruppenarbeit zum Immissionsschutz
    (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen)

Guido Frye

11:15 UHR

  • Ausbreitungsrechnung für Luftschadstoffe gemäß
    der TA Luft / Fallbeispiele zur Schornsteinhöhen-
    berechnung

Winfried Straub

12:30 UHR

  • Mittagspause

13:30 UHR

  • Immissionen und Immissionskenngrößen
    im Rahmen immissionsseitiger Beurteilungen

Dr. Jörg Siebert

14:30 UHR

  • Kaffeepause

14:45 UHR

  • Bewertung von Geruchsimmissionen

Andreas Sowa

15:45 UHR

  • Messtechnische Überwachung der Emissionen

Helmut Heither

16:45 UHR

  • Ende des 1. Veranstaltungstages


2. Tag

09:00 UHR

  • Begrüßung

09:05 UHR

  • Allgemeine Anforderungen zur Vorsorge
    gegen schädliche Umwelteinwirkungen

Angelika Siepmann

10:00 UHR

  • Gruppenarbeit zum Emissionsschutz (Vorsorge
    gegen schädliche Umwelteinwirkungen)

Angelika Siepmann

11:00 UHR

Kaffeepause

11:30 UHR

  • Darstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse

der Gruppenarbeit zum Emissionsschutz

Angelika Siepmann, Rainer Remus

12:30 UHR

Mittagspause

13:30 UHR

  • Die Sonderfallprüfung in der TA Luft

Dr. Jörg Lauterbach

14:30 UHR

  • Rechtliche Einordnung der TA Luft

Achim Halmschlag

15:30 UHR

  • Abschlussdiskussion
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Antragssteller/-innen, Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Dozenten/Dozentinnen

  • Guido Frye, Bezirksregierung Münster, Münster
  • Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Miriam Hilger, Bezirksregierung Münster, Münster
  • Andreas Sowa, Steinfurt
  • Dr. Winfried Straub, Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, Essen
  • Jonathan Walgenbach, Stadt Essen, Essen

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
675,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
610,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
475,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
475,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.