Im Lichte der EU-Rechtsetzung und von den Erwartungen der Öffentlichkeit her spielt die Überwachung eine sehr wichtige Rolle bei der Sicherstellung und Durchsetzung umweltrechtlicher Anforderungen. Hier gilt es, einen verlässlichen Rahmen für gewerbliche bzw. industrielle Tätigkeiten zu setzen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu lösen.
Wegen der intensiven persönlichen und oftmals hohen wirtschaftlichen Betroffenheit wird diese Behördentätigkeit sowohl von Seiten der Beschwerdeführer und der Öffentlichkeit als auch von Seiten der von Beschränkungen bedrohten Unternehmen kritisch beobachtet. Umso wichtiger ist eine sichere Rechtsanwendung, die sich nicht nur auf die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erstreckt. Sie sollte vielmehr auch die ergänzend anzuwendenden Vorschriften des allgemeinen Ord-nungs- und Verwaltungsrechts umfassen. Diese behördliche Aufgabe ist einer hohen verwaltungsrechtlichen Kontrolldichte unterworfen.
MÖGLICHE THEMEN:
- Ablauf des Verwaltungsverfahrens
- Anstoß, Beginn des Verfahrens
- Amtsermittlung, Beweismittel
- Betretungsrecht, Opportunitätsgrundsatz
- Ermächtigungsgrundlage, Konkurrenzen Sonderproblem: Betriebsstilllegung
- Anhörung
- Abschluss, Entscheidung
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei genehmigungsbedürftigen und nicht nach BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie verhaltensbezogenen Emissionen
- Drittwirkungsproblematiken