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Workshop: Praxisumsetzung der TA Luft (Aufbauseminar) Wappenseminare durch das BEW

Wesentliche Regelungsinhalte der TA Luft — Aktuelle Neuerungen und Entwicklungen — Gruppenübungen zur Praxisanwendung

Beschreibung

Workshop: Praxisumsetzung der TA Luft (Aufbauseminar)
Workshop

WEITERGEHENDE KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN ZUR PRAXISANWENDUNG DER TA LUFT FÜR ANLAGENBETREIBER, PLANER UND BEHÖRDENVERTRETER

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Genehmigung und den Betrieb umweltrelevanter gewerblicher und industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragssteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.

Ziel dieses Aufbauseminars zur TA Luft ist es, den Teilnehmenden weitergehende Kenntnisse und Vollzugserfahrungen zur Anwendung der TA Luft zu vermitteln. Darüber hinaus werden die neueren Änderungen und Entwicklungen vorgestellt und diskutiert werden. Neben den Vorträgen und Diskussionen, haben die Teil-nehmenden die Gelegenheit das erworbene Wissen während der Bearbeitung von Fallbeispielen in Arbeitsgruppen weiter zu festigen und zu vertiefen. Bei der Konzeption zum Inhalt dieses Seminars wurden Schwerpunktthemen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW) ausgewählt.

Der Lehrgang ist als Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte bundesweit behördlich anerkannt. Damit Immissionsschutzbeauftragte ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.

Themen

  • 09:00 Uhr
    Begrüßung
  • 09:15 Uhr
    Vollzug der TA Luft – Antworten zu häufig gestellten Fragen

    Wolfgang Neuhaus, Umweltministerium NRW
    (Düsseldorf)
  • 10:00 Uhr
    Aktuelle Rechtsprechung zur TA-Luft

    Dr. Helmar Hentschke, HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner mbB (Potsdam)
  • 10:45 Uhr: Kaffeepause
  • 11:15 Uhr
    Prüfung von Immissionsprognosen — Praxisbeispiele

    Andreas Sowa, MEODOR GmbH (Steinfurt)
  • 12:15 Uhr: Mittagspause
  • 13:15 Uhr
    • Schornsteinhöhenberechnung
      Dr. Heike Hebbinghaus, LANUV (Essen)
  • 14:00 Uhr
    Fallbeispiele zur Anwendung der TA Luft — Erläuterung der Aufgaben
    Dennis van den Berg
    , Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
  • 14:15 Uhr
    Bearbeitung der Fallbeispiele in Kleingruppen
    • Teilnehmer/-innen
  • 15:15 Uhr: Kaffeepause
  • 15:30 Uhr
    Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse
    • Teilnehmer/-innen und Referenten
  • 16:30 Uhr: Ende
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Antragssteller/-innen, Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Nils Rehmann, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Dennis van den Berg, Stadt Hagen, Hagen

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Heike Hebbinghaus, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Dr. Helmar Hentschke, HSA Rechtsanwälte Hentschke & Partner, Potsdam
  • Wolfgang Neuhaus, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Andreas Sowa, Steinfurt

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
440,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
395,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.