WEITERGEHENDE KENNTNISSE UND ERFAHRUNGEN ZUR PRAXISANWENDUNG DER TA LUFT FÜR ANLAGENBETREIBER, PLANER UND BEHÖRDENVERTRETER
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hat als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Genehmigung und den Betrieb umweltrelevanter gewerblicher und industrieller Anlagen eine sehr große Bedeutung. Für eine Vielzahl von Anlagen bestimmt die TA Luft die Anforderungen im Bereich der Luftreinhaltung und konkretisiert den Stand der Technik. Für Antragssteller, Anlagenbetreiber, Betriebsbeauftragte für Immissions- bzw. Umweltschutz, Beratungs- bzw. Ingenieurbüros sowie Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich aus der Anwendung der TA Luft eine Vielzahl von Fragestellungen.
Ziel dieses Aufbauseminars zur TA Luft ist es, den Teilnehmenden weitergehende Kenntnisse und Vollzugserfahrungen zur Anwendung der TA Luft zu vermitteln. Darüber hinaus werden die neueren Änderungen und Entwicklungen vorgestellt und diskutiert werden. Neben den Vorträgen und Diskussionen, haben die Teil-nehmenden die Gelegenheit das erworbene Wissen während der Bearbeitung von Fallbeispielen in Arbeitsgruppen weiter zu festigen und zu vertiefen. Bei der Konzeption zum Inhalt dieses Seminars wurden Schwerpunktthemen im Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW) ausgewählt.
Der Lehrgang ist als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte behördlich anerkannt. Damit Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte ihre Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können, sollte ihr Wissen laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Dies verlangt auch der Gesetzgeber in § 9 Nr. 1 und 2 der 5. BImSchV: Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte müssen mindestens alle zwei Jahre an behördlich anerkannten Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Zum Nachweis gegenüber Behörden und dem Arbeitgeber erhalten die Teilnehmer am Ende des Lehrgangs eine entsprechende Bescheinigung.