Das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) geben Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang gehört inzwischen zu den Standardaufgaben der Behörden, da die Möglichkeiten des Informationszugangsrechts zunehmend von Privaten genutzt werden.
Das Fachseminar dient der vollzugsgerechten Vermittlung der gesetzlichen Vorgaben, um die behördliche Bearbeitung von An-trägen auf Informationszugang zu erleichtern.