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Zugang zu Informationen nach UIG NRW und IFG NRW — Umgang mit Anträgen aus Behördensicht Wappenseminare durch das BEW

Seminar zur Anwendung des Umweltinformationsgesetzes (UIG NRW) und des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) in NRW

Beschreibung

Zugang zu Informationen nach UIG NRW und IFG NRW — Umgang mit Anträgen aus Behördensicht
Seminar

Das Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) und das Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) geben Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen. Die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang gehört inzwischen zu den Standardaufgaben der Behörden, da die Möglichkeiten des Informationszugangsrechts zunehmend von Privaten genutzt werden.

Das Fachseminar dient der vollzugsgerechten Vermittlung der gesetzlichen Vorgaben, um die behördliche Bearbeitung von An-trägen auf Informationszugang zu erleichtern.

Themen

  • 10:00 Uhr — UIG NRW/IFG NRW: Allgemeiner Überblick und Anspruchsvoraussetzungen
    • Rechtsgrundlagen und Abgrenzung UIG/IFG/VIG presse- und parlamentsrechtlicher Informationsanspruch
    • Begriffsbestimmungen
    • Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formfragen
      DR. SIMON BURGER, MUNV (Düsseldorf)
  • 11:00 Uhr — Prüfung von Ablehnungsgründen zum Schutz öffentlicher Belange
    • Darstellung der geschützten öffentlichen Belange anhand von Beispielen
    • Vorgaben für die Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse
      DR. SIMON BURGER, MUNV (Düsseldorf)
  • 12:30 Uhr — Mittagspause
  • 13:00 Uhr — Prüfung von Ablehnungsgründen zum Schutz sonstiger Belange
    • Ablehnungsgründe
    • Vorgehensweise: Definition, Einwilligung, Anhörung, Abwägung
    • Urheberrechte bei Antragsunterlagen
    • Abwägung mit öffentlichem Informationsinteresse
      FALK SCHULZE LL.M., MUNV (Düsseldorf)
  • 14:00 Uhr — Drittbeteiligungsverfahren
    • Beteiligung Drittbetroffener
    • Ausgestaltung von Anhörung/Verwaltungsakt ggü. Drittbetroffenen
    • Rechtsschutz für Drittbetroffene
      HAUKE HOYER, LANUV NRW (Recklinghausen)
  • 14:45 Uhr — Kaffeepause
  • 15:00 Uhr — Exkurs: Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
    • Einführung
    • Abgrenzung zum UIG/IFG
      MARC KREKLER, MUNV (Düsseldorf)
  • ca. 16:00 Uhr — Ende der Veranstaltung
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen bei oberen und unteren Umweltbehörden

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Simon Burger, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Hauke Christian Hoyer, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
  • Marc Krekler, Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Falk Schulze, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Bezirksregierungen und LANUV NRW
300,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
70,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.