BEUGEN SIE EFFEKTIV KONFLIKTEN ZWISCHEN ANWOHNERINNEN UND ANWOHNERN UND BETREIBERN VOR
Sport- und Freizeitanlagen stellen neben dem Verkehrs- und Anlagenlärm eine häufige Quelle von Lärmbelästigungen dar. Das Spektrum dieser Anlagen ist breit gefächert und umfasst, neben den klassischen Sportstätten, vor allem Open-Air-Veranstaltungen, Kirmes-, Schützen- und andere Brauchtumsfeste sowie "Public-Viewing-Veranstaltungen". Durch zunehmend verdichtete (Innen-) Städte kann weiteres Konfliktpotential entstehen. Der Lärmschutz bei diesen vielfältigen Anlagentypen steht im Vordergrund der Veranstaltung.
Bereits bei der Planung neuer Sport- und Freizeitanlagen müssen Maßnahmen getroffen werden, um Nutzungskonflikten vorzubeugen. Allerdings treten gerade bei den bereits bestehenden Anlagen Konflikte zwischen Anwohnern und Betreibern bzw. der zuständigen Behörde in nicht unerheblichem Maße auf und führen oftmals von Beschwerden bis hin zu Gerichtsverfahren. Dies gilt ebenso und zunehmend für die genannten Open-Air-Veranstaltungen - und zwar unabhängig davon ob es sich um eine bestehende, bereits langjährig stattfindende oder eine einmalige Veranstaltung handelt.
Die technischen Möglichkeiten, solche Veranstaltungen im Rahmen dessen durchzuführen, was für die Anwohnerinnen und Anwohner noch zumutbar ist, sind breit gefächert. Insbesondere ist die Frage, welche Lärmbelastungen über welchen Zeitraum zumutbar sind, von großer Bedeutung und oftmals nicht einfach zu beantworten.
Innerhalb dieser Veranstaltung erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Praxisfragen. Sie gewinnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Genehmigung und Überwachung von Freizeit- wie auch Sportanlagen. Die technischen Möglichkeiten der Planung und Durchführung werden aufzeigt. An ausgewählten Praxisbeispielen wird der Umgang der Kommunen mit der Problematik vorgestellt.
Zusätzlich schafft die Veranstaltung einen optimalen Rahmen um bestehende Problemstellungen aus der Genehmigungs- und Überwachungspraxis intensiv zu diskutieren.