Die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen stellt eines der effektivsten Instrumente zur gesamtstädtischen Lärmbekämpfung dar. Die EG-Kommission hat dies erkannt und mit der Umgebungslärmrichtlinie einen europaweit rechtlichen Rahmen für dieses Vorgehen geschaffen.
Die neuen Lärmkarten der 4. Runde für das Land Nordrhein-Westfalen wurden über das Umgebungslärmportal des Landes veröffentlicht. Sie zeigen flächendeckend die Lärmbelastung für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Auf dieser Grundlage müssen die Städte und Gemeinden nun unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ihre Lärmak-tionspläne der 4. Runde erarbeiten. Die Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu stellen und anschließend an die EU-Kommission zu übermitteln. Nach wie vor ist für die Lärmaktionsplanung in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren anhän-gig. Daher ist eine fristgerechte Fertigstellung unbedingt erforderlich.
In dem Seminar werden aktuelle Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Impulsvorträgen behandelt. Aktuell geht es vor allem um Informationen und Hilfestellungen für die Lärmaktionsplanung der 4. Runde durch die Kommunen. Ziel ist es, sowohl eine wirksame Lärmaktionsplanung zu erreichen als auch das Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge sollen Ihre individuellen Frage- und Problemstellungen zur Sprache gebracht und mit den Referenten behandelt werden. Der Schwerpunkt des Seminars liegt dabei auf dem Bereich der kommunalen Zuständigkeit (NRW).
- EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Bundesgesetzliche Regelungen (§§ 47 a – f BImSchG, 34. BIm-SchV)
- Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
- Mögliche Minderungsmaßnahmen und –konzepte
- Mitwirkung der Öffentlichkeit
- Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen
- Verknüpfung mit der Luftreinhalteplanung
- Ergebnisse und Erfahrungen aus den ersten drei Umsetzungsstufen
- Umsetzungsprobleme und mögliche Lösungen