In der Umwelt können Geruchsbelästigungen durch Luftverunreinigungen aus einer Vielzahl von Quellen wie z. B. Tierintensivhaltungen, Biogasanlagen, Lebens- und Futtermittelherstellung, Abwasserbehandlungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen verursacht werden. Zur Beantwortung der Frage, ob diese Belästigungen erheblich sind, wird seit 2021 der Anhang 7 TA Luft angewendet, in den die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) überführt wurde. Die bundesweite Anwendung des Anhanges 7 ist nun verbindlich geregelt. Im Seminar werden die wirkungsbezogenen Grundlagen des Anhanges 7 erläutert, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und insbesondere auf Änderungen eingegangen, die sich durch die Aufnahme der GIRL in die TA Luft ergeben.
Ermittlung und Bewertung von Gerüchen
Bundesweit anerkannter Fortbildungslehrgang für Immissionsschutzbeauftragte gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Themen
Themen
- Einführung in die Geruchsmessmethoden
- Einführung in die Geruchsimmissionsprognose
- Anwendung der GIRL in unterschiedlichen Fällen
- Aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Ermittlung und Bewertung von Gerüchen
- Darstellung der wirkungsbezogenen Grundlagen der Geruchsbewertung
- Aktuelle Rechtsprechung
- Umgang mit Geruchsbeschwerden
- Vorstellung von konkreten Fallbeispielen aus unterschiedlichen Branchen
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen und staatlichen technischen Umweltverwaltung sowie Gutachter, Mitarbeiter/-innen von Messstellen nach §§ 26b BImSchG und Firmenmitarbeiter, die mit der Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen befasst sind.
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
Veranstaltungsleitung
- Kathrin Kwiatkowski, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Preise
Preise
Präsenz-Teilnahme | |
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Regulär*
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610,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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590,00 €
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Bezirksregierungen und LANUV NRW
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475,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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190,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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570,00 €
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Online-Teilnahme | |
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Regulär*
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560,00 €
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Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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540,00 €
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Bezirksregierungen und LANUV NRW
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425,00 €
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Kommunale Umweltverwaltung NRW
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140,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
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520,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung sowie für Präsenzteilnehmer das Mittagsbuffet und Erfrischungsgetränke enthalten.