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Kommunale Wärmeplanung - Schritte zur Umsetzung der Wärmewende vor Ort Neu

Rechtsgrundlagen und wichtiges Praxiswissen

Beschreibung

ZIELE DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG - KLIMANEUTRALITÄT

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist zeitgleich mit der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen zur Erreichung des Klimaziels Treibhausgasneutralität bis 2045 beitragen, so sieht es das Bundes-Klimaschutzgesetz vor. Kommunen müssen spätestens bis 2028 in Wärmeplänen erklären, wie sie auf diese Ziele hinarbeiten, Großstädte schon bis 2026. In Deutschland ist die Wärmeversorgung mit über 50 Prozent des Endenergieverbrauchs für den Treibhausgasausstoß verantwortlich. Neben dem Einsparen von Wärmeenergie liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung durch die Nutzung Erneuerbarer Energien.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein vielschichtiger Prozess, bei dem viele Akteure einzubeziehen sind. Kommunen und Stadtwerken kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind die Akteure vor Ort, die den Prozess der kommunalen Wärmeplanung zu entwickeln und umzusetzen haben. Jede Kommune entwickelt dabei einen eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt.

Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans besteht darin, dass er kommunalen EntscheidungsträgerInnen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahre aufzeigt.

Dieses Seminar liefert Ihnen die passenden rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie konkrete Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen und zeigt an ausgewählten Beispielen wie Wärmewendestrategie initiiert, gefördert und erfolgreich umgesetzt werden können.

Themen

Überblick über wesentliche Rechtsgrundlagen für die Verankerung des Kilmaschutzes

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen der kommunalen Wärmeplanung
  • Energieeffizienzgesetz: Ziele Maßnahmen, Grenzen
  • 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom 1. Januar 2024
  • Aktuelle politische Entwicklungen
  • Dekarbonisierung der Wärmenetze

Wärmeplanung und Wärmenetze in Köln

Kooperations-/ und Betreibermodelle für nachhaltige Energieversorgungskonzepte bei kommunalen Flächenentwicklungen

Energiespeicher in der Wärmeversorgung

Bestandsquartiere: Sanieren im Bestand

  • Energieberatung
  • Praxisbeispiel: Bestandsquartier
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Klimaschutzmanager/-innen und andere Mitarbeitende von Städten, Kommunen und kommunalen Betrieben im Umwelt- und Naturschutzbereich, Mitarbeiter die Projekte rund um die Energiewende betreuen oder zukünftig betreuen sollen.

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Dr. Sven-Joachim Otto, Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater, Düsseldorf

Dozenten/Dozentinnen

  • Elke Beerman, Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater, Düsseldorf
  • Timur Erkan, Stadt Köln, Köln
  • Janine Sieben, Landkreis Neuwied, Neuwied
  • Simon Steffgen, Bundesverband Energiespeicher e.V., Berlin

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
395,00 €
Behörden*
345,00 €
Kommunen*
345,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.