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Die Mantelverordnung kompakt: Neue Ersatzbaustoffverordnung, Novelle der Bundes-BodenschutzV, Änderungen der DeponieV

Praxisseminar mit einer umfassenden Vorstellung aller Regelungen und vielen Hinweisen zu den aktuellen Fragestellungen – Erlasse der Bundesländer zur EBV – FAQ-Liste der LAGA zur EBV – Erste Änderungsverordnung zur EBV – Aktuelle Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte

Beschreibung

Die Mantelverordnung kompakt: Neue Ersatzbaustoffverordnung, Novelle der Bundes-BodenschutzV, Änderungen der DeponieV
Tagung

KOMPAKT, UMFASSEND, PRAXISORIENTIERT

Zum 1. August 2023 ist die Mantelverordnung in Kraft getreten. Für Hersteller und Verwender von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie für Bauherren ist die Einführung der neuen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) von großer Wichtigkeit. Darüber hinaus wurde die Deponieverordnung (DepV) geändert.

Mit der Einführung der EBV wurden die bislang geltenden landesrechtlichen Regelungen (LAGA-Mitteilung 20 und Länder-Erlasse etc.) durch bundeseinheitlich geltende Anforderungen an die Herstellung und an den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe ersetzt. Die EBV wirft im Detail viele Fragen auf, die die Praxis noch intensiv beschäftigen werden. Die LAGA erarbeitet derzeit einen Fragen-Antworten-Katalog (FAQ-Liste), mit dem sie aus Sicht der Behörden einige Fragen beantworten will.

Mit der Mantelverordnung wurde die BBodSchV dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Sie beschäftigt sich insbesondere mit dem Auf- oder Einbringen von Materialien in/auf sowie unter-/außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht. Ergänzend wurde die Deponieverordnung angepasst, um sie insbesondere mit der EBV kompatibel zu machen.

Das Seminar richtet sich an Bauunternehmen und Abbruchunternehmen, Entsorger und Recycler, Bauherren und Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Das Seminar geht dabei insbesondere auf die Vorschriften für Bodenmaterial und Baggergut, Recycling-Baustoffe, Schlacken aus der Eisen-, Stahl- und Kupferindustrie und Hausmüllverbrennungsaschen ein.

Die ausführlichen Seminar-Unterlagen ermöglichen den Teilnehmenden eine eigenständige Nachbereitung und Vertiefung der Themen und Details. (Fast) alle in Bezug genommenen Gesetze, Erlasse, Normen, Materialien und Entwürfe sind verlinkt und können – soweit öffentlich zugänglich – von den Teilnehmenden über die Verlinkungen in den Unterlagen online eingesehen werden.

Themen

Inkrafttreten und Übergang, u.a.

  • Übergangsvorschriften in EBV und BBodSchV
  • Erlasse der Länder zur vorgezogenen Anwendbarkeit der EBV
  • Hinweise zu Handlungsbedarfen: erteilte Genehmigungen, bestehende Verträge, laufende Ausschreibungen, laufende Baumaßnahmen

 

Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung (EBV), u.a.

  • Geltung für mineralische Ersatzbaustoffe
  • Verhältnis zu den Begriffen Abfall und Nebenprodukt
  • Geltung für technische Bauwerke
  • Abgrenzung zur BBodSchV

 

EBV: Bodenmaterial und Baggergut – unmittelbarer Einbau ohne Aufbereitung, u.a.

  • Begrenzung des Anteils an Fremdbestandteilen
  • Untersuchung nach EBV: Probenahme, Analyse
  • Vorerkundung nach BBodSchV: Probenahme, Analyse
  • Bewertung und Klassifizierung
  • Ausnahmen von einer Untersuchung
  • Verhältnis zu bestehenden Genehmigungen

 

EBV: Bodenmaterial und Baggergut – Zwischenlagerung vor Einbau ohne Aufbereitung

  • Zwischenlager-Begriff
  • Betreiber-Pflichten

 

EBV: Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen – Annahmekontrolle für RC-Aufbereitungsanlagen

  • obligatorische Kontrollinhalte
  • Mitteilungspflichten der Erzeuger/Besitzer
  • Untersuchungspflichten des Betreibers
  • Bedeutung der Überwachungswerte

 

EBV: Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen – Güteüberwachung

  • Verhältnis zur Güteüberwachung nach technischem Regelwerk
  • Eignungsnachweis: Probenahme und Analyse für Erstprüfung, Betriebsbeurteilung, Prüfzeugnis
  • Eignungsnachweis für mobile Aufbereitungsanlagen (?)
  • Werkseigene Produktionskontrolle
  • Fremdprüfung: Prüfzeugnis, Überwachungswerte für RC-Aufbereitungsanlagen, Mängel
  • Gemeinsamer Betrieb von mobilen und stationären Anlagen
  • Güteüberwachungsgemeinschaften


EBV: Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen – Beprobung, Analytik, Bewertung

  • Probenahme und Probeaufbereitung
  • Analytik von Eluat- und Feststoffwerten
  • Einhaltung von Materialwerten, 1-aus-5-Regel
  • Klassifizierung nach Materialklassen
  • Dokumentation

 

EBV: Einbau in technische Bauwerke

  • Grundwasserdeckschicht
  • Bestimmung der Bodenart
  • Grundwasserfreie Sickerstrecke
  • Wasser- und Heilquellenschutzgebiete
  • Mindesteinbaumengen
  • Einbau von Gemischen
  • Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Behördliche Einzelfall-Entscheidungen
  • Anzeigepflichten
  • Ersatzbaustoffkataster
  • Lieferscheinverfahren, Deckblatt

 

EBV: Ausbau aus technischen Bauwerken

  • Getrennthaltungspflichten
  • Klassifizierung güteüberwachter Ersatzbaustoffe

 

EBV und Abfall-Ende

BBodSchV: Geltungsbereich

  • Abgrenzung zur EBV
  • Abgrenzung zu anderen Regelungsbereichen

 

BBodSchV: Allgemeine Vorsorge-Anforderungen

  • Vorsorgewerte
  • Zulässige Zusatzbelastung

 

BBodSchV: Auf- und Einbringen von Materialien

  • Allgemeine Anforderungen
  • Umlagerungsprivilegien
  • Anzeigepflicht

 

BBodSchV: Auf- und Einbringen von Materialien auf/in durchwurzelbarer Bodenschicht

  • Zulässige Materialarten / Zulässige Schadstoffbelastungen
  • Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis

 

BBodSchV: Auf- und Einbringen von Materialien unter-/außerhalb durchwurzelbarer Bodenschicht

  • Zulässige Materialarten
  • Zulässige Schadstoffbelastungen
  • Entbehrlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Verfüllungen von Abgrabungen/Tagebauen
  • Behördliche Einzelfall-Entscheidungen
  • Länder-Öffnungsklausel

 

Änderungen der DepV

  • Güteüberwachte MEB als DK 0- oder DK I-Abfall
  • Annahmeverfahren für güteüberwachte MEB
  • Auswirkungen auf den Deponiebedarf
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

  • Bauunternehmen und Abbruchunternehmen
  • Entsorger und Recycler
  • Bauherren und Unternehmen der Immobilienwirtschaft
  • Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Dozenten/Dozentinnen

  • Gregor Franßen, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB, Düsseldorf

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
495,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
445,00 €
Behörden*
325,00 €
Kommunen*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.