Die Beschaffung durch die öffentliche Hand kann einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Als Nachfrager und „Herrin“ des Vergabeverfahrens hat die öffentliche Hand vielfältige Möglichkeiten, um Umwelt- und Klimaaspekte in das Vergabeverfahren und damit den Prozess zur Auswahl ihres Vertragspartners einzuführen. Wichtig ist hierbei, dass die darauf bezogenen Überlegungen bereits vor Einleitung des Vergabeverfahrens – d.h. bei der Konzeption des Vergabeverfahrens und der Erstellung der Dokumente – abgeschlossen werden sowie transparent in die Vergabeunterlagen aufgenommen werden.
IHR NUTZEN
Zielstellung des Seminars ist es, Ihnen einen Überblick über die Ansatzpunkte für die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz bei der öffentlichen Beschaffung zu geben.
Hierbei werden nicht nur die einschlägigen Rechtsnormen erläutert, sondern es soll anhand konkreter Beispiele dargestellt wer-den, wie Umwelt- und Klimaaspekte in der Praxis Eingang in die Ausgestaltung von Vergabeverfahren finden können.