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Betriebsbeauftragte für Wassergewinnung

Grundlehrgang zum Erlangen der benötigten Fachkunde gemäß § 13, Abs. 2 Nr. 3 WHG

Beschreibung

Betriebsbeauftragte für Wassergewinnung
Seminar

Der Fachkundelehrgang vermittelt den Teilnehmenden Kenntnisse, um die Aufgaben eines Betriebsbeauftragten Wasser gemäß die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) § 13, Abs. 2 Nr. 3 verantwortlich und kompetent erfüllen zu können. Sie erlangen das notwendige Fachwissen, um die geforderten betrieblichen und rechtlichen Verpflichtungen, die in ihrem Verantwortungsbereich der Trinkwassergewinnung festgeschrieben sind, umzusetzen.

Die Rechtsgrundlage dieser Anordnung durch die Genehmigungsbehörden ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), gültig ab 1. März 2010, geregelt. Die beauftragte Person muss die zur Erfüllung der Pflichten erforderliche Fachkunde entsprechend nachweisen und diese Fachkunde regelmäßig auffrischen.

Themen

  • Teil 1: Wassergewinnungsanlagen / Arten und Klassifizierung z.B.
    • Brunnen
    • Messstellen
    • Pegel
    • Versickerungsbecken
  • Geologie/Hydrogeologie
    • Geologische und Hydrologische Grundlagen
    • Datenerfassung und Auswertung
    • Hinweise zur Überwachung von Wasserschutzgebieten
    • Grundwassergleichen- und differenzenpläne
    • Absenkungsbereich einer und Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage
    • Grundwassermodelle
    • Kriterien für die Festlegung von Wasserschutzgebieten
  • Hydrochemische Grundlagen (Wasseranalysen):
    • Parameter, Grenzwerte, Häufigkeit) Wasseranalysen
    • Physiko-chemische Parameter
    • Haupt-, Neben- und Spureninhaltsstoffe
    • Häufigkeiten und Grenzwerte
    • Organische und anorganische Gewässerbelastungen
    • Grundwassermonitoring und –aufbereitung
    • Gefahrstoffe auf Trinkwassergewinnungsanlagen

 

  • Teil 2: Rechtliche Grundlagen - Europäische Richtlinien
    • Wasserhaushaltsgesetz
    • Landeswassergesetze (Beispiel NRW)
    • Naturschutzgesetze (soweit relevant)
    • Wasserentnahmeentgelt
    • Trinkwasserverordnung
    • Wichtige Erlasse
    • Grundwasserschutz, Wasserschutzgebiete
    • Wasserrechtliche Gestattungen (inkl. Auflagen)
    • Maßgebliche Regelwerke (DVGW)
  • Rechte, Pflichten und Haftung des Betriebsbeauftragten
    • Grundlage der Bestellung
    • Nachweis der Fachkunde
    • Rechtsbeziehungen zwischen Behörde, Benutzer
    • und Beauftragtem
    • Aufgaben des Beauftragten
    • Rechte des Beauftragten
    • Verantwortlichkeit bei Straftaten und
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Zivilrechtliche Haftung bei auftretenden Schäden
  • Betrieb, Überwachung und Aufzeichnung
    • Betriebsvorschrift
    • Betriebstagebuch
    • Betriebspersonal
    • Überwachung
    • Dienstanweisungen
    • Sicherheitsbericht
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Wassermeister/-innen, Ingenieure in Wasserversorgungsunternehmen, Stadtwerke, im öffentlichen Dienst, aber auch in Ingenieurbüros und Industrie, die gemäß Bewilligungsbescheid die Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Wassergewinnungsgebiete gemäß § 13, Abs. 2 Nr. 3 WHG schon ausüben oder diese Aufgabe zukünftig übernehmen.

Dozenten/Dozentinnen

  • Klaus-Dieter Fröhlich, Kanzlei Fröhlich, Berlin
  • Prof. Dr. Tobias Licha, Ruhr-Universität -Bochum, Bochum
  • Hilger Schmedding, CONSULAQUA, Hildesheim

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
650,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
595,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.