Der Fachkundelehrgang vermittelt den Teilnehmenden Kenntnisse, um die Aufgaben eines Betriebsbeauftragten Wasser gemäß die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) § 13, Abs. 2 Nr. 3 verantwortlich und kompetent erfüllen zu können. Sie erlangen das notwendige Fachwissen, um die geforderten betrieblichen und rechtlichen Verpflichtungen, die in ihrem Verantwortungsbereich der Trinkwassergewinnung festgeschrieben sind, umzusetzen.
Die Rechtsgrundlage dieser Anordnung durch die Genehmigungsbehörden ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), gültig ab 1. März 2010, geregelt. Die beauftragte Person muss die zur Erfüllung der Pflichten erforderliche Fachkunde entsprechend nachweisen und diese Fachkunde regelmäßig auffrischen.