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Rechtliche Instrumente zur Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Wappenseminare durch das BEW

Beschreibung

Rechtliche Instrumente zur Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
Seminar

Bei der Bewältigung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen stehen den Behörden verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, die in der Vollzugspraxis sehr unterschiedlich zum Einsatz kommen:

Einige Behörden erlassen in erster Linie Ordnungsverfügungen, um den/die Verantwortlichen zur Untersuchung bzw. Sanierung zu verpflichten. Andere Behörden setzen vorrangig öffentlich-rechtliche Verträge als Instrument ein. Wieder andere Vollzugsbehörden verzichten auf rechtlich verbindliche Instrumente und bevorzugen das sogenannte informelle Verwaltungshandeln, bei dem die Vorgehensweise mit dem Verantwortlichen in der Regel mündlich vereinbart oder in einem Protokoll festgehalten wird.

Neben diesen möglichen Vorgehensweisen sieht das Bundes-Bodenschutzgesetz weitere rechtliche Instrumente vor, nämlich den Sanierungsplan und die Verbindlicherklärung nach § 13 BBodSchG.

Jedes dieser Instrumente hat gewisse Vor- und Nachteile, die eingehend dargestellt werden. Je nach Fallgestaltung empfiehlt sich das eine oder das andere Instrument. Darüber hinaus sollen im Rahmen einer praktischen Übung beispielhaft eine rechtssichere Ordnungsverfügung, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und eine Verbindlicherklärung gemeinsam erarbeitet werden.

Themen

Erster Tag

  • Einführung in das Thema, Grundlagen des Verwaltungshandelns der Umweltbehörde
  • Übersicht über informelles Verwaltungshandeln, Ordnungsverfügung, öffentlich-rechtlicher Vertrag und Verbindlicherklärung eines Sanierungsplanes; Vor- und Nachteile dieser Instrumente; Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Rechtliche Anforderungen an den Erlass von Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen
  • Workshop/praktische Übung: die rechtmäßige/ rechtssichere Ordnungsverfügung

Zweiter Tag

  • Rechtliche Anforderungen an öffentlich-rechtliche Verträge
  • Workshop/praktische Übung: der wirksame und sachgerechte öffentlich-rechtliche Sanierungsvertrag
  • Rechtliche Anforderungen an die Verbindlicherklärung eines Sanierungsplanes
  • Workshop/praktische Übung: die rechtmäßige/ rechtssichere Verbindlicherklärung
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Bodenschutz-/Umweltbehörden, Ordnungspflichtige, Grundstückseigentümer, Liegenschaftsgesellschaften, Sachverständige und Gutachter, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.

Dozenten/Dozentinnen

  • Christoph Schmälzger, Bezirksregierung Arnsberg, Arnsberg
  • Nikolaus Söntgerath, AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung, Hattingen

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
695,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
640,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
540,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
190,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
595,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.