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Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung – Auffrischungslehrgang

Mit bundesweit geltenden behördlichen Anerkennungen als Fachkundelehrgang gemäß § 4 DeponieV und Auffrischungslehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Beschreibung

Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung – Auffrischungslehrgang
Seminar

VORSCHRIFTEN RECHTSSICHER UMSETZTEN

Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponie­richtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:

  • Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
  • Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
  • Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
  • Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
  • die Stilllegung und Nachsorge von Deponien.

In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grund- und Fortbildungslehrgang konzipiert. Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.

Themen

  • Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte der Deponieverordnung
    • Allgemeine Bestimmungen
    • Errichtung von Deponien
    • Organisation und Personal
    • Inbetriebnahme
    • Voraussetzungen für die Ablagerung
    • Nicht zugelassene Abfälle
    • Annahmeverfahren
    • Stilllegung
    • Nachsorge
    • Information und Dokumentation
    • Langzeitlager
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Übergangsvorschriften
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abfalldeponien
  • Rechtsfragen in der Praxis
    • Bestandsschutz
    • Standortvoraussetzungen
    • Zulassung der Abdichtungssysteme
    • Anwendung der Zuordnungskriterien
    • Einzelfallfestlegung von Zuordnungswerten
    • Verknüpfung mit den Regelungen über
    • die Verwertung außerhalb von Deponien
    • Annahmeverfahren
    • Entlassung aus der Nachsorgephase
    • Emissionsminderung
  • Überwachung und Kontrolle
    • Rechtliche Regelungen zur Selbstüberwachung
    • Datenumfang und -erfassung
    • Datenauswertung
    • Behördliche Überwachung
  • Technische Anforderungen
    • Verbesserte Deponietechnik
    • Art und Beschaffenheit von Abfällen
    • Emissionen und ihre Verhinderung
    • Abfallvorbehandlungsverfahren
    • Zwischenabdichtungen
  • Organisation
    • Qualitätsmanagement
    • Entsorgungsfachbetrieb
    • Verantwortung der Leitung
    • Arbeitsplatzbeschreibungen/Arbeitsanweisungen
    • Arbeitssicherheit
  • Bezüge zum Gefahrgutrecht
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

  • Verantwortliche und Mitarbeiter von privaten und kommunalen Abfalldeponien
  • Ingenieurbüros
  • Behördenvertreter

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
450,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
410,00 €
Behörden*
325,00 €
Kommunen*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.