VORSCHRIFTEN RECHTSSICHER UMSETZTEN
Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponierichtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:
- Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
- Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
- Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
- Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
- die Stilllegung und Nachsorge von Deponien.
In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grund- und Fortbildungslehrgang konzipiert. Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.