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Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung — Grundlehrgang

Mit bundesweit geltenden behördlichen Anerkennungen als Fachkundelehrgang gemäß § 4 DeponieV und Auffrischungslehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Beschreibung

Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung — Grundlehrgang
Seminar

Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponie­richtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:

  • Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
  • Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
  • Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
  • Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
  • Vorschriften für Bau- und Überwachungsmaßnahmen bei der Stilllegung und Nachsorge von Deponien.

Der Rat der Europäischen Union hat 2002 mit einer Entscheidung ergänzende Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festgelegt (2003/33/EG). So gibt es zum Beispiel für jede Deponieklasse unterschiedlich hohe Grenzwerte für Schadstoffe.

In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen behördlich anerkanntenFachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grund- und Fortbildungslehrgang konzipiert.

Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.

Am ersten Lehrgangstag werden die wichtigsten Regelungen der Deponieverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen werden.

Am zweiten Lehrgangstag wird die betriebliche Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen an Deponien besprochen. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.

HINWEIS:
Die jeweiligen Tage können auch einzeln und unabhängig voneinander gebucht werden. Zur Erlangung des Fachkundenachweises gemäß § 4 Deponieverordnung und zur Auffrischung Ihrer Fachkunde gemäß § 9 EfbV und
§ 5 AbfAEV muss an beiden Veranstaltungstagen teilgenommen werden.

Themen

  • Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte der Deponieverordnung
    • Allgemeine Bestimmungen
    • Errichtung von Deponien
    • Organisation und Personal
    • Inbetriebnahme
    • Voraussetzungen für die Ablagerung
    • Nicht zugelassene Abfälle
    • Annahmeverfahren
    • Stilllegung
    • Nachsorge
    • Information und Dokumentation
    • Sonstige Vorschriften
    • Langzeitlager
    • Ordnungswidrigkeiten
    • Übergangsvorschriften
  • Aktuelle Rechtsprechung zu Abfalldeponien
  • Rechtsfragen in der Praxis
    • Bestandsschutz
    • Standortvoraussetzungen
    • Zulassung der Abdichtungssysteme
    • Anwendung der Zuordnungskriterien
    • Einzelfallfestlegung von Zuordnungswerten
    • Verknüpfung mit den Regelungen über
    • die Verwertung außerhalb von Deponien
    • Annahmeverfahren
    • Entlassung aus der Nachsorgephase
    • Emissionsminderung
    • Emissionsminderung
  • Überwachung und Kontrolle
    • DeponieselbstüberwachungsVO NW
    • Regeln zur Selbstüberwachung in
    • anderen Bundesländern
    • Datenumfang und -erfassung
    • Datenauswertung
    • Behördliche Überwachung
  • Technische Anforderungen
    • Die neue Deponieverordnung vom 16.07.2009/ 02.05.2013
    • EU-Deponierichtlinie
    • Verbesserte Deponietechnik
    • Art und Beschaffenheit von Abfällen
    • Emissionen und ihre Verhinderung
    • Abfallvorbehandlungsverfahren
    • Stoffspezifische Abfallbehandlung
    • Zwischenabdichtungen
    • Gefährdungsabschätzungen
    • Sanierungsbedarf
  • Organisation
    • Qualitätsmanagement
    • Entsorgungsfachbetrieb
    • Verantwortung der Leitung
    • Arbeitsplatzbeschreibungen
    • Arbeitsanweisungen
    • Arbeitssicherheit
    • Betriebssicherheitsverordnung
  • Bezüge zum Gefahrgutrecht

 

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

  • Verantwortliche und Mitarbeiter von privaten und
  • kommunalen Abfalldeponien
  • Ingenieurbüros
  • Behördenvertreter

Dozenten/Dozentinnen

  • Prof. Dr. Wolfgang Klett, Kunz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
690,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
620,00 €
Behörden*
475,00 €
Kommunen*
475,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen, das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.