Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponierichtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:
- Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
- Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
- Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
- Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
- Vorschriften für Bau- und Überwachungsmaßnahmen bei der Stilllegung und Nachsorge von Deponien.
Der Rat der Europäischen Union hat 2002 mit einer Entscheidung ergänzende Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festgelegt (2003/33/EG). So gibt es zum Beispiel für jede Deponieklasse unterschiedlich hohe Grenzwerte für Schadstoffe.
In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre, einen behördlich anerkanntenFachkundelehrgang absolvieren. Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grund- und Fortbildungslehrgang konzipiert.
Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
Am ersten Lehrgangstag werden die wichtigsten Regelungen der Deponieverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen werden.
Am zweiten Lehrgangstag wird die betriebliche Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen an Deponien besprochen. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.
HINWEIS:
Die jeweiligen Tage können auch einzeln und unabhängig voneinander gebucht werden. Zur Erlangung des Fachkundenachweises gemäß § 4 Deponieverordnung und zur Auffrischung Ihrer Fachkunde gemäß § 9 EfbV und
§ 5 AbfAEV muss an beiden Veranstaltungstagen teilgenommen werden.