Die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben müssen alle zwei Jahre einen behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang besuchen.
Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen bei Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von gefährlichen Abfällen, sind verpflichtet alle drei Jahre an einem behördlich anerkannten Fortbildungs- bzw. Auffrischungslehrgang teilzunehmen.
Je nach Bedarf können Fortbildungslehrgänge mit den folgenden unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten besucht werden:
- Aktuelles Abfallrecht und abfallrechtliche Überwachung (Kurs-Nr.: KA002)
- Abfalltransporte (Kurs-Nr.: KA004)
- Aktuelles Abfallrecht und Immissionsschutz (Kurs-Nr.: KA009)
Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.