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Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Abfalltransportrecht und Nachweisverfahren)

Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)

Aktuell werden keine Termine angeboten.

Themen

Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Abfalltransportrecht und Nachweisverfahren)
Lehrgang
  • Aktuelles Kreislaufwirtschaftsgesetz
    • Für Abfallbeförderer und Abfallsammler wichtige neue Regelungen
  • Aktuelles Arbeitszeit- und Fahrpersonalrecht
  • Aktuelle Gefahrgutvorschriften
  • Gefahrgutrechtliche Klassifizierung von Abfällen
  • Ladungssicherung
  • Umgang mit gefährlichen Abfällen
    • Kennzeichnung und Verpackung
    • Arbeitsschutz beim Verladen
  • Abfallrechtliche Nachweisführung
    • Neue Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
    • Einstufung von Abfällen/Abfallschlüsselnummern
    • Nachweisverordnung
    • Entsorgungsnachweise
    • Begleitscheine, Übernahmescheine
    • Elektronisches Abfallnachweisverfahren
    • Übungen anhand von Praxisbeispielen
  • Verantwortung und Haftung bei Abfalltransporten
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Zielgruppe

Die Lehrgänge richten sich an die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen in Entsorgungsfachbetrieben, Sammler von gefährlichen Abfällen, Beförderer von gefährlichen Abfällen, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen.