Fachkundige Personen gemäß § 9 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen (§ 11 EfbV).
Fachkundige Personen gemäß § 5 Anzeige- und Erlaubnis-Verordnung (Sammler, Beförderer, Händler, Makler gefährlicher Abfälle) müssen zur Aufrechterhaltung der Fachkunde regelmäßig, mindestens alle drei Jahre einen 2-tägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen.
Die Veranstaltung ist als Auffrischungslehrgang gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV
und § 5 AbfAEV bundesweit behördlich anerkannt.
Jeweils 2 Tage, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr