VORSCHRIFTEN KENNEN UND RECHTSSICHER UMSETZEN
Von Abfällen können sowohl beim Umgang mit diesen Stoffen als auch bei der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt auftreten, die den Produkten nicht unbedingt sofort anzusehen sind. Stichworte sind hier Brände, Explosionen, Vergiftungen, Verätzungen oder auch Verseuchung von Boden bzw. Grundwasser.
Daher ist es sowohl beim Umgang mit diesen Abfällen (Klassifizierung, Sortierung, Verpackung und Vorbereitung zur Beförderung) als auch bei der anschließenden Beförderung vom Abfallerzeuger zum Zwischenlager/Entsorger notwendig, eine ganze Reihe von einschlägigen Vorschriften zu kennen und zu beachten.
Das Umgangsrecht sieht hier in erster Linie den Arbeitgeber in der Pflicht, die Mitarbeiter beim Umgang mit gefährlichen Gütern nach Erstellung der jeweiligen Gefährdungsbeurteilungen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor Schäden zu bewahren.
Die Gefahrgutvorschriften dagegen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit sowie das Wohl von Menschen, Tieren und der Umwelt beim Transport der gefährlichen Abfälle sicherzustellen. In der Verantwortung stehen hier u a. die Funktionsbereiche Absender, Beförderer, Verlader, Verpacker und Fahrzeugführer.
Das Tagesseminar stellt praxisbezogen die wichtigsten Vorschriften dar, die
- bei der Klassifizierung von gefährlichen Abfällen,
- bei der Bereitstellung zur Abholung,
- beim Verladen und Befüllen von gefährlichen Abfällen,
- beim Absenden von gefährlichen Abfällen,
- beim Befördern von gefährlichen Abfällen mit den verschiedenen Verkehrsträgern sowie
- beim Empfangen und Entladen von gefährlichen Abfällen unbedingt zu beachten sind.