Bei Schadens- und Gefahrenfällen im Bereich des Umweltschutzes sind von den Umweltbehörden Sofortuntersuchungen vorzunehmen und Meldungen an andere Behörden weiterzugeben. Die einzuleitenden Untersuchungen und Probenahmen dienen der Schadensfeststellung, der Ermittlung des Schadensumfangs und den –ursachen, der Abwendung weiterer Schäden, der Verhinderung von Schadenswiederholungen sowie der Beweissicherung und Ermittlung des Schadensverursachers.
Ihr Nutzen
Sie werden mit der Umweltalarmrichtlinie, den Grundlagen zur Sofortuntersuchung, den medienübergreifenden Probenahmen bei Schadens- und Gefahrenfällen sowie dem Umgang mit Gefahrstoffen in Theorie und Praxis vertraut gemacht. Sie erhalten in Vortrag, Diskussion, Planspiel und Gruppenarbeit sowie anhand praktischer Demonstrationen die notwendigen Kenntnisse, um im Schadensfall selbst gerichtsverwertbare Proben nehmen zu können.
- Umsetzung der Umweltalarm-Richtlinie
- Zusammenarbeit bei Schadensfällen; Zuständigkeiten, Meldewege und -kriterien
- Grundlagen der Probenahme aus Oberflächengewässern und von Abwasser im Schadensfall
- Qualitätssicherung bei der Probenahme
- Fallbeispiele von Gewässerverunreinigungen
- Alarmüberwachung am Rhein
- Planspiel: Abwicklung eines Schadensfalles
- Beweissicherung bei Umweltdelikten
- Einführung in die Probenahme von Boden und Abfällen
- Erprobte Messverfahren bei Sondereinsätzen
- Praktische Übungen zur Probenahme von Wasser, Boden, Abfall, Luft
- Schadstoffe und deren Entstehung bei Bränden
- Gefahren durch Chemikalien (Experimentalvortrag)