Vorträge, Diskussionen und Erfahrungsaustausch
Das Kreislaufwirtschaftsrecht war in den vergangenen ca. 30 Jahren durch eine ungewöhnlich dynamische Entwicklung geprägt. In kaum einem anderen Rechtsgebiet gab es so zahlreiche Neuerungen innerhalb desselben Zeitraums. Insbesondere machten neue Anforderungen des Umweltschutzes und der Ressourcensicherung, Vorgaben des EU-Rechts sowie Entwicklungen in der Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene die ständige Anpassung und Ergänzung des deutschen Kreislaufwirtschaftsrechts notwendig. Mittler-weile wird das im Zentrum des Kreislaufwirtschaftsrechts stehende Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) durch über 20 Rechtsverordnun-gen konkretisiert. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung. Die Zahl der Einzelregelungen im deutschen Kreislaufwirtschafts-recht wird von Experten auf über 40.000 beziffert.
Auch aktuell gibt es wieder viele bedeutende Entwicklungen, die während der Fachtagung ausführlich vorgestellt und erläutert werden, wie zum Beispiel:
- die Entwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union und deren Umsetzung in Deutschland (u.a. Green Deal, EU-Einweg-Kunststoff-Richtlinie);
- aktuelle Rechtsetzungsprojekte des Bundesumweltministeriums;
- die Kreislaufwirtschaftsstrategie für Nordrhein-Westfalen;
- neue Rechtsprechung zur Umsetzung des Kreislaufwirtschafts-rechts;
- aktuelle Handlungshilfen;
- die am 01.08.2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoff- bzw. Mantelverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle;
- die Umsetzung der neuen Regelungen für die getrennte Sammlung von Alttextilien sowie
- des kommunale Verpackungssteuer und das Einwegkunststofffondsgesetz.
Die Ziele der Veranstaltung sind insbesondere die Information der Teilnehmer/-innen über die Hintergründe neuer Rechtsvorgaben und die Vermittlung von Lösungsansätzen für die Praxisanwendung.
Die Veranstaltungsleiterin und die Vortragenden sind herausragende Fachleute, die selbst an der Gestaltung des Abfallrechts mitwirken bzw. tagtäglich mit dessen Umsetzung befasst sind. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter/-innen, die in Entsorgungsunternehmen und bei Vollzugsbehörden für die Praxisumsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts verantwortlich sind.
Ein wesentliches Ziel der Veranstaltung ist der Erfahrungsaustausch. Rege Wortmeldungen und Beiträge der Teilnehmenden sind deshalb ausdrücklich erwünscht.