RECHTSGRUNDLAGEN UND DIE UMSETZUNG IN DER KOMMUNALEN PRAXIS
Die Kalkulation und Erhebung kommunaler Abfallgebühren wirft in der Praxis ständig neue Rechtsfragen auf. Dieses gilt vor allem im Hinblick auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), aber ebenso im Hinblick auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG - 2015) und das geänderte Batteriegesetz (BattG 2015). In § 11 Abs. 1 KrWG wird die getrennte Bioabfallerfassung (§ 11 Abs. 1 KrWG) vorgegeben. Hier stellt sich die Frage, wie die getrennte Bioabfallerfassung über die Abfallgebühr finanziert werden kann. Daneben ist auch die Zulässigkeit der Erhebung einer Abfall-Einheitsgebühr bezogen auf das Restmüllgefäß in Anbetracht gewerblicher Abfallsammlungen ein Dauerthema. Zurückgehende Abfallmengen rücken die Notwendigkeit der Erhebung einer Grundgebühr in den Vordergrund, um eine verursachergerechte Kostenverteilung, insbesondere bei der Verteilung der Nachsorgekosten für Abfalldeponien, gewährleisten zu können. Auch die Frage, ob und inwieweit mit der Abfallgebühr Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden können, ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Hier geht es um die Frage, welche Gebührenmaßstäbe anwendbar sind und wie ein Mindest-Restmüllvolumen pro Person und Woche schlüssig und nachvollziehbar festgelegt werden kann. Gleichzeitig steht die Frage im Vordergrund, ob für alle Abfallentsorgungsleistungen eine einheitliche Abfallgebühr bezogen auf das Restmüllgefäß oder Sondergebühren für einzelne Abfallentsorgungsteilleistungen zu erheben sind. Auch die Frage, wer Gebührenschuldner ist (Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter), hat die Rechtsprechung in jüngster Zeit erneut beschäftigt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gebührenkalkulation zur Erhebung von Abfallgebühren. Hier geht es insbesondere darum, welche Kostenpositionen in eine Gebührenkalkulation eingestellt werden können (Personalkosten, Verwaltungskosten, Grundstücks- und Gebäudekosten, kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung, Fremdleistungen Dritter, Wagnis-Zuschläge, Kosten der Produktrücknahmeregelungen wie z.B. ElektroG, Verpackungsverordnung, Batteriegesetz)