WESENTLICHE REGELUNGEN — WO GIBT ES NEUERUNGEN?
Der Import und Export von Abfällen ist EU-weit durch die EG-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VAA) geregelt. Die Verordnung wird novelliert. Die Veranstaltung zeigt u. a. auf, in welchen Bereichen die Europäische Kommission neue Vorschriften vorgeschlagen hat.
Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunststoffabfällen hat es wesentliche Änderungen gegeben. Dies gilt sowohl für die Ausfuhr aus der EU als auch für Verbringungen innerhalb der EU.
Für Exporte grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten gilt zudem die EG-Verordnung Nr. 1418/2007, die 2021 geändert wurde. Zusätzliche deutsche Vorschriften (u.a. das Abfallverbringungsgesetz) konkretisieren und ergänzen die europäischen Vorgaben. Des Weiteren gibt es nationale und EU-weite Vollzugshilfen sowie FAQs der Europäischen Kommission. Hinzu kommen unterschiedliche Handhabungen und Sichtweisen zu einzelnen Vorschriften in den Mitgliedstaaten.
In der Veranstaltung werden die Grundzüge und das System der praxisbedeutsamen Vorschriften zur Abfallverbringung umfassend dargestellt. Bei den wesentlichen aktuellen Entwicklungen wird gezeigt, an welchen Stellen des bisherigen Systems neue Regelungen Anpassungsbedarf in der Praxis mit sich bringen könnten.
Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, während des Seminars ihre Frage- und Problemstellungen einzubringen und sich an den Diskussionen von Praxisbeispielen aktiv zu beteiligen.