Wesentliche Regelungen der VVA und die Praxis-umsetzung — Neuerungen durch die Novelle der VVA
Der Import und Export von Abfällen ist EU-weit durch die EG-Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VAA) geregelt. Diese Verordnung wurde zwar mit Wirkung vom 20. Mai 2024 aufgehoben, sie gilt aber noch bis 21. Mai 2026. Die neue Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Sie gilt ab 21. Mai 2026. Jedoch gilt für einige Bestimmungen ein abweichender Geltungsbeginn.
Für Exporte grün gelisteter Abfälle in Nicht-OECD-Staaten gilt zudem die EG-Verordnung Nr. 1418/2007. Zusätzliche deutsche Vorschriften (u.a. das Abfallverbringungsgesetz) konkretisieren und ergänzen die europäischen Vorgaben. Des Weiteren gibt es nationale und EU-weite Vollzugshilfen sowie FAQs der Europäischen Kommission. Hinzu kommen unterschiedliche Handhabungen und Sichtweisen zu einzelnen Vorschriften in den Mitgliedstaaten.
In der Veranstaltung werden die Grundzüge und das System der praxisbedeutsamen Vorschriften zur Abfallverbringung umfassend dargestellt. Zudem wird gezeigt, an welchen Stellen neue Regelungen Änderungen in der Praxis mit sich bringen werden.
Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, während des Seminars ihre Frage- und Problemstellungen einzubringen und sich an den Diskussionen von Praxisbeispielen aktiv zu beteiligen.