REIBUNGSLOSE DURCHFÜHRUNG DES ELEKTRONISCHEN ABFALLNACHWEISVERFAHRENS
Die Nachweisverordnung (NachwV) regelt die Überwachung der Entsorgung von gefährlichen Abfällen sowie die Registerführung durch die beteiligten Unternehmen. In der Vergangenheit erfolgte die besondere Überwachung durch Entsorgungsnachweise und Begleitscheine sowie persönlicher Unterschrift mit Hilfe von Formularen in Papierform. Seit nunmehr 5 Jahren ist es gesetzliche Pflicht das elektronische Abfallnachweisverfahren, das eANV, anzuwenden. Seitdem müssen die Nachweisdokumente als elektronische Dokumente am PC erstellt und über das Internet an die beteiligten Unternehmen und Behörden übermittelt werden. Ferner müssen diese Dokumente elektronisch signiert und in ein elektronisches Register überführt werden.
Die anfänglichen Schwierigkeiten, Fragestellungen und Organisationsanpassungen gehören der Geschichte an. Das komplette System läuft mittlerweile rund. Das eANV in seiner Anwendungstiefe kann jedoch von Anwendern nicht sofort aktiv umgesetzt werden. Bei der Nutzung des eANV in der Praxis ergeben sich dem Anwender zahlreiche Fragen und Fehlermöglichkeiten. Damit die Umsetzung der abfallrechtlichen Überwachung in elektronischer Form reibungslos ablaufen kann, empfiehlt es sich, dass die Nutzer an einer Schulung zum Thema eANV teilnehmen.