UMSETZUNG DES ELEKTROG IN DER PRAXIS
Seit 1. Januar 2022 gelten die umfassenden Änderungen des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG3), die durch eine „Mini-Novelle“ mit Gesetzeskraft zum 31.12.2022 ergänzt wurde.
Umfangreiche Anpassungen im Praxisbetrieb bei der Erfassung und der Übergabe der Sammelgruppen in die Abholkoordination von Elektro- und Elektronikaltgeräten durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind umzusetzen.
Leistungsstarke Lithiumbatterien und asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte stellen enorme Anforderungen an das Betriebspersonal. Zudem sind nicht alle baulichen und technischen Voraussetzungen auf den Wertstoffhöfen vorhanden. Fehlender Witterungsschutz, Platzmangel sowie defekte Container sind nur einige Beispiele mit denen das Betriebspersonal bei der täglichen Arbeit zu kämpfen hat.
Im Tagesseminar erfahren Sie praxisnah wie Sie die Änderungen im neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz rechtskonform und sicher auf Ihrem Wertstoffhof umsetzen. Sie erhalten konkrete Tipps und Empfehlungen.
Das Seminar bietet Ihnen zudem Raum für Diskussionen und einen Erfahrungsaustausch untereinander.