FACHSPEZIFISCHE FORTBILDUNG FÜR DAS BETRIEBSPERSONAL
AUF ABFALLDEPONIEN
Für einen sachgerechten und sicheren Betrieb von Abfalldeponien ist die Ausbildung und laufende Weiterbildung des Betriebspersonals ein entscheidender Faktor. Der Gesetzgeber fordert von den MitarbeiterInnen im Deponiebetrieb mindestens die Sachkunde, die durch eine entsprechende Grundausbildung und fachspezifische Weiterbildungen erworben und aufrecht erhalten werden muss. Gemäß § 4 S. 3 Deponieverordnung muss das Personal über den für die Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügen und mindestens alle vier Jahre an einer fachspezifischen Fortbildung teilnehmen.
Dieser 1-tägige Lehrgang ist eine fachspezifische Fortbildung für das Betriebspersonal auf Abfalldeponien gemäß § 4 S. 3 Deponieverordnung. In Vorträgen und Diskussionen anhand von Praxisbeispielen vermittelt der Dozent den TeilnehmerInnen wichtiges Grundwissen und aktuelle Informationen zu den Prozessen und Tätigkeiten an den verschiedenen Betriebspunkten einer Abfalldeponie.