Wer mit Nutzungsrechten aus dem Ausland, aber auch mit der Buchung von Darbietenden zu tun hat, der muss eine besondere Form des Steuerabzugs kennen. Sie wird in § 50a EStG beschrieben und zu den „Quellensteuern“ gezählt. Was ist hier anders als beim üblichen Besteuerungsverfahren? Und wie genau erkenne ich, wann § 50a einschlägt? Dieses Training beantwortet alle Fragen.
Ablauf
- Die Dauer dieses Online-on-demand-Kurses beträgt ca. 30-50 Minuten.
- Der Lernfortschritt wird zu jeder Zeit gespeichert, so dass eine Bearbeitung auch jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgeführt werden kann.
Selbst-Check und Zertifikat
- Aus einem Fragenpool werden per Zufallsgenerator ca. 10-15 Fragen gestellt, die sich auf die Trainingsinhalte beziehen.
- Sie können diese per Zuordnung, Multiple-Choice oder Texteingabe beantworten. Werden mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet, ist der Selbst-Check bestanden und Sie erhalten ein Online-Zertifikat.
Anmeldeverfahren
- Die Freischaltung für den Kurs erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach dem Kauf.
- Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link und einem persönlichen Freischaltcode.
- Die Zugriffsgültigkeit für den gewählten Kurs beträgt ein Jahr und gilt für eine Person.