Jeder öffentliche Dienstgeber mit einem Personalrat muss dessen Beteiligungsrechte beachten. Hierdurch sind Maßnahmen personeller, sozialer und wirtschaftlicher Art in der Umsetzung beschränkt. Der Personalrat muss als Akteur bei Angelegenheiten der Dienststelle stets im Hinterkopf behalten werden.
Welche Rechte aber hat der Personalrat konkret? Was gilt es bei Neueinstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Kündigungen etc. zu beachten? Wie stehen die Rechte des Personalrats mit anderen Arbeitnehmervertretungen wie etwa einer Schwerbehindertenvertretung und/oder der Gleichstellungsbeauftragten im Verhältnis zueinander? Wie läuft die Wahl eines Personalrats überhaupt ab und welche Rechtsstellung genießen Personalratsmitglieder in ihrem Arbeitsverhältnis zum Dienstgeber?
Viele Fragen in Bezug auf die Rechte eines Personalrats stellen sich für Führungskräfte im Öffentlichen Dienst und dies nicht nur für die Personalabteilung.
IHR NUTZEN
- Sie erhalten einen Überblick über die Beteiligungsrechte des Personalrats bei dienststellenbezogenen Angelegenheiten.
- Sie erlernen Strategien, um mit konfliktreichen Themenfeldern umzugehen und eine dienststellenpartnerschaftliche Zusammenarbeit zu gestalten.
- Sie erhalten Kenntnis von gesetzlichen Lösungsmechanismen bei Konflikten mit dem Personalrat.